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Nutzungsbedingungen für den Dienst JupyterHub.nrw

1. Vertragsabschluss und Nutzendenkreis

(1) Der Nutzungsvertrag zwischen der Universität Münster und die*der Nutzenden kommt zustande, wenn die*der Nutzende im Registrierungsprozess die Nutzungs- sowie die Datenschutzbedingungen akzeptiert.

(2) Der Dienst ist offen für

  • Studierende, Mitarbeitende und Forschende mit einem Nutzenden-Account an beteiligten Universitäten des Projekts JupyterHub.nrw
  • Mitglieder von PUNCH4NFDI
  • Mitglieder von NFDI4BIOIMAGE

(3) Die Anmeldung am System erfolgt über die DFN-Authentifizierungs- und Autorisierungs-Infrastruktur (AAI) und ggf. die AAI-Systeme der relevanten NFDI-Konsortien.

2. Zulässige Nutzung

(1) Der Dienst darf nur für Zwecke verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit Arbeit, Studium, Lehre oder Forschung an beteiligten Universitäten des Projekts JupyterHub.nrw oder im Rahmen von PUNCH4NFDI oder NFDI4BIOIMAGE stehen.

(2) Es gelten die Bestimmungen der jeweils geltenden IT-Benutzungsordnung der Universität Münster.

(3) Der Dienst ist vor allem für interaktive Sitzungen von kurzer Dauer (in der Regel bis zu 8 Stunden) gedacht. Sitzungen, die über diesen Zeitraum hinaus bestehen oder inaktiv sind, können ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzenden beendet werden. Nicht-gespeicherte Daten können dabei verloren gehen.

(4) Jede*r JupyterHub-Nutzende ist selbst für seinen*ihren JupyterHub-Account, so wie ggf. die dort hinterlegten Daten, sowie für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung kann der Account administrativ blockiert oder deaktiviert werden. Falls im Hinblick auf die Schwere des Pflichtverstoßes und dem Gewicht des beeinträchtigten Rechtguts angemessen, können Daten des Nutzenden gelöscht werden, falls dies zur Beendigung des Pflichtverstoßes erforderlich ist. Die Regelungen aus Ziff. 6 gelten entsprechend.

3. Vergabe von Ressourcen

(1) Alle Nutzenden erhalten standardmäßig Zugriff auf ein Grundangebot an Rechenleistung und Arbeitsspeicher.

(2) Zusätzliche Ressourcen werden für bestimmte Nutzendenkreise (z.B. Mitarbeitende) anhand von Gruppenzugehörigkeiten dauerhaft oder zeitweise vergeben und können unter jupyterhub@uni-muenster.de beantragt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

4. Datenhaltung

(1) Der Dienst wird in der Uni Cloud Münster betrieben und vom Nutzenden hinterlegte Daten (Home-Verzeichnis) werden in dieser gespeichert. Die hinterlegten Daten werden für die Dauer der Nutzung des Dienstes gespeichert. Nach 6 Monaten ohne Login werden die hinterlegten Daten gelöscht.

(2) Bei der Nutzung angebundener externer Dienste (Sciebo, PUNCH4NFDI, NFDI4BIOIMAGE) können aus diesen Diensten abgerufene Daten aus technischen Gründen zeitweise (in der Regel bis zum Logout) in der Uni Cloud Münster zwischengespeichert werden. In Fällen von technischen Störungen können die Daten zur Vermeidung von Datenverlusten bis zu 30 Tage aufbewahrt werden.

5. Einschränkungen der Verfügbarkeit

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit des Systems. Der Betrieb des Dienstes findet auf Best-Effort-Basis statt, also nach betriebsüblicher Sorgfalt. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des Dienstes sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

6. Haftungsausschluss

(1) Nutzende haften für alle Nachteile, die der Universität Münster durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Dienstes oder die dadurch entstehen, dass sie schuldhaft ihren Pflichten aus dieser Nutzungsordnung nicht nachkommen.

(2) Nutzende stellen die Universität Münster von allen Ansprüchen frei, wenn Dritte Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung oder sonstige Ansprüche gegen die Universität Münster wegen eines rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verhaltens geltend machen, das auf dem schuldhaften Verhalten des Nutzenden beruht.

(3) Schadensersatzansprüche des Nutzenden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Universität Münster oder ihrer Mitarbeitenden sowie deren gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen des CIT zurückzuführen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Universität Münster nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht (Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen) durch die Universität Münster, ihre gesetzlichen Vertretenden, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die Universität Münster haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet die Universität Münster insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die*der Nutzende unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Schlussbestimmungen

(1) Die Universität Münster behält sich vor, diese Nutzungsbestimmungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen und wird den Nutzenden beim Login darüber informieren. Ihnen steht in diesen Fällen die Möglichkeit offen, das Nutzungsverhältnis zu beenden und ihren Account löschen zu lassen. Zur fortgesetzten Nutzung des Services müssen sich die Nutzenden mit den Änderungen einverstanden erklären.

(2) Die Beziehungen zwischen den Nutzenden und der Universität Münster anlässlich der Nutzung des Dienstes \"JupyterHub.nrw\" unterliegen vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.

(4) In Fällen von Widersprüchen zwischen der deutschen und englischen Fassung dieser Nutzungsbedingungen gilt die deutsche Fassung als vorrangig.